TRicomServ    TRicomServ Media Logo    Media & Publizistik

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

 

1.1

Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich

aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der

Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen

als anerkannt. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene

Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2

Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen

Geschäftsbedingungen vor.

 

2. Angebot

 

2.1

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2

Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und

Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie

Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten,

ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

 

3. Preise

 

3.1

Alle Preise verstehen sich ab Sitz Leipzig (Sachsen). Entgegenstehende

Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

3.2

Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten,

verstehen sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

4. Liefer- und Leistungszeit

 

4.1

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern

nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2

Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger

und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.

4.3

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und

/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich

erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik,

Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc.

berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich

einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder wegen des noch

nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.4

Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde

schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des

Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe

von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu

5% des Rechnungswert der vom Verzug betroffenen Lieferungen und

Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere

Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.

 

5. Gewährleistung und Haftung

 

5.1

Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.

5.2

Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den

Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.

5.3

Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb

einer Woche nach Übergabe, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei

sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,

sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen.

5.4

Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen

verlangen. Erst wenn 2 Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können

weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.

5.5

Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem

Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge der Verwendung von

Software / Medien an Daten, Software oder Hardware des Benutzers sind

ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob

fahrlässig verursacht. Dies gilt nicht, wenn der Schaden aufgrund der

Verletzung einer Kardinalpflicht durch die Firma TRicomServ entstanden ist.

5.6

Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet,

wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig

erfüllt hat.

5.7

Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche

Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst

geltend gemacht werden.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

6.1

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Leistungen bis zur

vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden

Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.

6.2

Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für uns, jedoch ohne

Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung,

so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der

einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.

Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns

(Mit-)Eigentum zusteht, ist nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet.

6.3

Der Kunde ist bedingt berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen

Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in

Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich

der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt

sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den

Kunden in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen

für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere

Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offenzulegen und die

erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.

6.4

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei

Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns

unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.

6.5

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei

Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des

Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des

Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die

Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als

Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

 

7. Zahlung

 

7.1

Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug

sofort zur Zahlung fällig.

7.2

Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden

Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits

Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten,

sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.

7.3

Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden

Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von

5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu

berechnen.

7.4

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß

nach oder stellt er seine Zahlungen ein bzw. werden uns andere

Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen,

so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen,

oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

7.5

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch

wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur

berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche

rechtskräftig festgestellt sind.

 

8. Schutz- und Urheberrechte

 

8.1

Das Eigentum und das Urheberrecht an von uns gelieferten Medien, Editionen,

Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien derselben

liegt bei TRicomServ Media bzw. beim Software-Hersteller. Sämtliche Medien

sind durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt.

Der Kunde hat das Material daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte

Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass er entweder a) eine einzige

Kopie der Medien ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken

macht - oder b) die Medien auf einen einzigen Computer übertragen darf,

sofern das Original ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken

aufbewahrt wird.

Er ist nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung der TRicomServ Media

berechtigt, die evtl. den Medien beiliegenden gedruckten Materialien zu  kopieren.

Jegliche Veränderungen an von uns erworbenen Medien, Kopien, öffentliche

Verbreitung, Sendung, Aufführung  und Publikation im Internet sind strafbar!

Zuwiderhandlungen werden umgehend zur Strafanzeige gebracht.

8.2

Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu

unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und

Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird.

Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche

des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf

eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch

ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen sind. Wir sind grundsätzlich

bemüht, dem Kunden das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen.

Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden

wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt

wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung

für die gezogenen Nutzungen erstatten.

8.3

Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System

integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Kunden das

Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten

resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des

Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.

8.4

Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln (Reverse

Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.

8.5

Er ist weiter nicht berechtigt, Software oder von uns erworbene Medien

 zu vermieten, zu versteigern, ungenehmigt zu verkaufen oder zu verleasen.

8.6

Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag

dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, er behält keine Kopien zurück und

überträgt die vollständigen Produkte (einschließlich aller Komponenten, der

Medien, des gedruckten Materials und des Lizenzvertrags) mit unserer

ausdrücklichen Genehmigung!

8.7

Die Urheberrechte an von uns erstellten Medieninhalten liegen - sofern

sie uns nicht vom Kunden für Projekte zur Verfügung gestellt wurden - bei der

Firma TRicomServ bzw. deren Geschäftsführer. Publizistische Inhalte, Rezensionen,

kritische Bewertungen und Veröffentlichungen unterliegen dem Recht auf  freie

Meinungsäußerung. Zitate und aus dem jeweiligen intellektuellen Zusammenhang

gerissene Zitierung von Phrasen sind unstatthaft.

 

9. Export

 

9.1

Der Export unserer Projekte und Dienstleistungen in Nicht-EU-Länder bedarf

unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass der Kunde selbst

verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.

 

10. Weitere Haftung und Gewährleistung

 

10.1

Nimmt ein Kunde im Rahmen unseres Leistungsspektrums unseren PC-Service

in Anspruch, haften wir für nachweisbar durch uns verursachte Schäden.

10.2

Unsere Projekte und Dienstleistungen dienen der Effizienzsteigerung des

Unternehmens des Kunden. Einen Rechtsanspruch darauf  können wir nicht

akzeptieren.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

11.1

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.

11.2

Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist Leipzig als

Gerichtsstand vereinbart, soweit die §§ 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen.

11.3

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die

Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

12. Schlussbestimmungen

 

12.1

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar

sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der

beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst

genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.

***


Homapage